...unser Verhaltenskodex - Code of Conduct
Präambel
Wir leisten humanitäre Entwicklungshilfe nach den Grundsätzen der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und orientieren uns an den Grundregeln der Humanitären Hilfe (erstellt von den im Koordinierungsausschuss „Humanitäre Hilfe“ zusammengeschlossenen Hilfsorganisationen und Bundesministerien).
Neutralität gegenüber politischer und religiöser Einstellung, Respekt vor der Tradition und Akzeptanz der im Einsatzland geltenden Gesetze sind obligatorisch.
Unser Verhaltenskodex
ist täglich umzusetzen – das ist unser Anspruch und die Verpflichtung zugleich!
Der Schlüssel zum Erfolg unserer Arbeit liegt in einer unternehmensweiten, von Anstand, Rechtschaffenheit, Ethik und persönlicher Verantwortung geprägten Unternehmenskultur.
Die ethischen Anforderungen an unser Handeln werden immer anspruchsvoller.Unser Code of Conduct ist der Orientierungsrahmen für alle Menschen in den beteiligten Organisationen und Unternehmen. Er verknüpft den Anspruch an die Einhaltung von Recht und Gesetz mit unseren besonderen Anforderungen an ethisches Verhalten und mit den Leitlinien, welche unseren Erfolg ermöglichen.
Er stellt einen Anspruch an uns selbst und ist zugleich unser Versprechen nach außen!
Diese Charta (Selbstverpflichtung) ist dynamisch, sie verschließt sich nicht gegen neue Verhaltensnormen. Verbindliche Rechtsnormen können sich wandeln, durch Richtlinien können die Verhaltensanforderungen konkretisiert werden.
Mit zu unserer Organisation zu gehören und ihre Identität zu teilen, verlangt von jedem Einzelnen, Verantwortung zu übernehmen. Es ist uns bewusst, dass unser Erfolg und die mit dem täglichen Engagement unserer Menschen erworbene Reputation der Organisationen schon durch ein einmaliges Fehlverhalten Schaden nehmen können.
Die Verhaltensregeln sind einzuhalten! - Ein Fehlverhalten wird nicht geduldet!
Diese Selbstverpflichtung ist grundlegender Bestandteil unserer Philosophie und gültig für alle in oder für die Organisation tätigen Mitarbeiter, Unternehmen, Unterstützer als Mitglied, Paten, Sponsor o. ä.
Wir wissen um die Bedeutung geschlechtsspezifischer Sprachregelung.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Einfachheit haben wir uns trotzdem entschlossen, personenbezogene Bezeichnungen in männlicher Form darzustellen.
Der Umgang aller beteiligten Menschen miteinander ist geprägt von Menschlichkeit, Moral, Respekt, Fairness und Akzeptanz von Recht und Gesetz.
In Unternehmen, egal ob fremdbestimmt oder unter eigener Verantwortung, sind humanitäre Arbeitsbedingungen Voraussetzung für eine Zusammenarbeit.
Die Gestaltung der Arbeitsplätze entspricht den Anforderungen nach Sicherheit und Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards.
Insbesondere sind Arbeitszeiten und –löhne fair vereinbart und werden regelmäßig vertragsgemäß erfüllt. Ausbeuterische Maßnahmen und Kinderarbeit sind verboten.
In keinster Weise dulden wir diskriminierende und/oder rassistische Äußerungen und Handlungen.
Politische oder religiöse Tätigkeiten und Äußerungen sind zu unterlassen.
Die Annahme oder Gabe von Aufmerksamkeiten wie Geschenken gleich welcher Art, insbesondere finanzieller Ausprägung, von und an Mitarbeiter behördlicher Stellen oder vergleichbarer Institutionen wird als Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung interpretiert und ist verboten.
Für Mitarbeiter, welche sich aufgrund einer Entsende-Vereinbarung ehrenamtlich in einer Projektbetreuung befinden, ist es obligatorisch, die im Einsatzland geltenden Gesetze und Regeln genauestens einzuhalten und zu akzeptieren. Besonders zu beachten sind kulturelle Verhaltensregeln mit eventuellen Gegensätzen zur eigenen Kultur und der Umgang mit Menschen anderen Geschlechts.
Im Zweifelsfall und/oder weiterem Informationsbedarf ist eine Kontaktaufnahme zur Organisationsführung sinnvoll.
Stand: 2019